Klarheit und Eindeutigkeit fehlt
Durch die Missbrauchsskandale und den Umgang damit, befindet sich die römisch-katholische Kirche derzeit in Deutschland im freien Fall. Immer mehr Menschen rücken von ihr ab und treten aus. In dieser Diskussion stellen sich viele Fragen. Beantworten kann sie nur die „katholische Amtskirche“ selbst.
Bisher haben die Offiziellen der Kirche kaum klare und eindeutige Antworten gegeben. Da wurde zu viel verschleiert, geschwurbelt und vernebelt. Das geht jetzt nicht mehr. Jetzt ist auch die höchste Instanz kirchlichen Bodenpersonals negativ in der Diskussion. Das Thema „Unfehlbarkeit“ hat eine veränderte Betrachtung erreicht. Jetzt muss Klarheit und Eindeutigkeit kommen. Das haben die gutwilligen Christen verdient. Auch die ehrlichen Priester und die Gesellschaft insgesamt.
Verhältnis Kirche – Staat
Das Verhältnis von Kirche und Staat ist in Deutschland im Artikel 140 des Grundgesetzes geregelt und hat damit den sogenannten „Verfassungsrang“. Bestimmungen der Weimarer Verfassung sind damit ausdrücklich Bestandteil unseres Grundgesetzes.
In der Weimarer Verfassung schlossen Kirche und Staat einen Kompromiss. Einerseits wird die institutionelle Trennung von Staat und Kirche festgeschrieben, andererseits wird die Religionsfreiheit gewährleistet und den Kirchen ihr Selbstbestimmungsrecht auch im öffentlichen Bereich gewährt. Dazu zählt auch das sogenannte „Kirchenrecht“, das die internen kirchlichen Angelegenheiten regelt.
Die Menschen möchten in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantwortet wissen:
- Bedeutet das Recht der Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln wirklich, dass Missbrauchsopfer am Ende ohne staatlichen Schutz bleiben?
- Ist die durch das Grundgesetz geschützte Gleichstellung von Frau und Mann in der Kirche nicht gültig?
- Wann wird endlich das teils empörende kirchliche Arbeitsrecht weltlich und damit staatlichen Maßstäben unterworfen?
- Ist die im Jahr 1139 beschlossene Ehelosigkeit (Zölibat) für römisch-katholische Priester noch zeitgemäß?
Finanzierung durch den Staat – Säkularisierung
Im Jahre 1803 fand in Deutschland die sogenannte „Säkularisierung“ statt. Das hieß damals konkret, dass die beiden „Amtskirchen“ größtenteils ihre weltliche Macht abgeben mussten (z.B. die Fürstbischöfe) und Kirchengüter- und vermögen eingezogen (enteignet) wurden. Man einigte sich schließlich darauf, dass der Staat als Gegenleistung jährliche Zahlungen für Personalkosten an die Kirche zu leisten hat, und zwar ohne zeitliche Begrenzung!
Seither, also seit über 200 Jahren, zahlt der gemeine Staatsbürger – egal, ob er einer Glaubensgemeinschaft angehört oder nicht – den Löwenanteil der für die kirchlichen Amtsträger anfallenden Personalkosten. Der staatliche Anteil an kirchlicher Finanzierung beträgt für uns Steuerzahler laut Subventionsbericht der Bundesregierung, heute über 4 Milliarden Euro pro Jahr. Die Kirchensteuereinnahmen liegen zusätzlich bei ca.13 Milliarden Euro!
- Ist es wirklich noch zeitgemäß, dass die Gehälter der Bischöfe und anderer kirchlicher Würdenträger vom Staatsbürger bezahlt werden?
- Warum werden etwa die Betriebskosten eines konfessionellen Kindergartens fast zu hundert Prozent vom Staat getragen?
Katholische Kirche vor Ort
Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von Freising und München formuliert sehr zutreffend (siehe WAZ vom 05.02.2022): „Es gibt keine Zukunft des Christentums in unserem Land ohne eine erneuerte Kirche.“
Nun, die Zukunft des Christentums wird hoffentlich nicht von der Amtskirche abhängen. Sich an den zehn Geboten und an der Nächstenliebe zu orientieren, wird auch ohne Institution gelingen! Der christliche Glaube wird eigene Wege und Orte finden, um gelebt zu werden.
Es liegen aber riesige Aufgaben vor der Amtskirche, um erstens Worte und Taten endlich in Einklang zu bringen und zweitens nicht noch tiefer zu fallen.
Festzustellen ist aber auch eine auffallende Sprachlosigkeit von staatlicher Politik gegenüber den Fehlentwicklungen in der katholischen Kirche – auch der Kommunalpolitik. So hat die katholische Kirche z.B. alle ihre Kindergärten im Gladbecker Süden aufgegeben und alle wurden von der Stadt Gladbeck übernommen. Aber niemand, weder Verwaltung noch Politik oder die Öffentlichkeit, nimmt daran Anstoß. Die SPD im Gladbecker Süden würde übrigens eine als Appell an die Regierungspolitik formulierte Resolution unseres Stadtrates sehr begrüßen. Schließlich ist Gladbeck die einzige Stadt im Bistum Essen mit einer einzigen kath. Zentralkirche und damit besonders wirtschaftlich.
Bei uns gab es mal 18 Kirchen. Bleiben sollen davon 6!
