Als Reaktion auf den Leserbrief in der WAZ vom 19.07.2018 „Bürgermeister überdehnt die Möglichkeiten, die ihm sein Amt gibt“ von Dr. Norbert Marißen, Vorsitzender des Bürgerforums meldet sich Andi Dunkel, Vorsitzender der Rosenhügeler SPD zu Wort!
„Auch wenn ausschließlich A52-Gegner bei der betreffenden Ratssitzung im Zuschauerraum zugegen gewesen wären, wäre die Abstimmung doch nicht anders gelaufen wie sie dann gelaufen ist. Die überwiegende Mehrheit des Rates war und ist schließlich der Überzeugung, dass die Vereinbarung über den A 52-Tunnel für die Bürgerinnen und Bürger nur Vorteile bringt. Ohne diese Vereinbarung würde der Bund zum Schaden der Stadt Gladbeck die Autobahn in Wittringen und der Stadtmitte in offener Galerie-Bauweise führen.
Die Öffentlichkeit wird und wurde auch und vor allem durch die Anwesenheit der örtlichen Pressevertreter bestens informiert. Insofern kann ich die Urteilsbegründung, dass nicht die richtige Öffentlichkeit hergestellt worden wäre, überhaupt nicht nachvollziehen. Der Zuschauerraum im Ratssaal hat nun einmal begrenzte Kapazitäten, obwohl zu dieser Sitzung von der Verwaltung die Zahl der Zuschauerplätze erheblich erweitert wurde! In die Landtage oder in den Bundestag erhält man nur nach vorheriger Anmeldung, auch über die einzelnen Parteien, und einer entsprechenden Kontrolle, Einlass. Dem Bürgermeister hierfür den schwarzen Peter zuschieben zu wollen ist aus Sicht der „Linken“ zwar statthaft aber auch recht billig. Landesweit sind Bürgermeister*innen aller Couleur Vorwürfen ausgesetzt, sie seien nicht neutral genug. Aber sie sind nicht zuletzt durch ihre direkte Wahl durch die Bürger*innen vor allem Menschen mit einer eigenen Meinung und eben nicht neutral. Diese Meinung müssen sie als politische Beamte auf Zeit auch äußern. Ohne eigene Meinung wären sie nur die Leitung einer Verwaltung ohne eigene Gestaltungsspielräume.
Doch was bezweckt Die Linke eigentlich mit dieser Klage? Sie will augenscheinlich, dass durch die Anwesenheit entsprechender oppositioneller Zuschauer während einer Ratssitzung ein psychologischer Druck auf die gewählten Ratsvertreter*innen aufgebaut wird. Es geht dabei letztendlich um Meinungsmache und den Versuch der Einschüchterung.
Allerdings ist es nach parlamentarischer Sitte nicht statthaft, dass sich die Zuschauer*innen in die Debatten der gewählten Vertreter*innen eines Parlamentes oder einer Volksvertretung lautstark einmischen oder gar Beifalls- und Unmutsbekundungen wiedergeben dürfen. Die Volksvertreter*innen sollen ohne äußeren Druck nach ihrem Gewissen Entscheidungen treffen, die dem Allgemeinwohl dienen.“

