Über Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Polizisten, Feuerwehrleuten, Politessen, städtischen Mitarbeitern aber auch gegenüber im öffentlichen Auftrag tätigen ehrenamtlichen Personen haben wir als Rosenhügeler SPD auf unserer letzten Vorstandssitzung sehr rege diskutiert. Deshalb begrüßen wir die Initiative die die nordrhein-westfälische Landesregierung an den Bundesrat richten wird. Diese Initiative sieht eine Verschärfung der Strafen für Angriffe auf Amtsträger und Ehrenamtliche, die sich für das Allgemeinwohl engagieren, vor.
Vor dem Hintergrund dieser Diskussion begrüßen wir ausdrücklich diese NRW-Initiative. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Menschen, die sich ehrenamtlich für unser Gemeinwohl einsetzen, sehen sich immer häufiger Gewalt ausgesetzt. Der Werteverfall in unserer Gesellschaft schreitet stetig voran. Das muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Als Beispiel nenne ich zwei aktuelle Vorfälle: Am vergangenen Dienstag überquerte ein 31 jähriger Mann verbotswidrig die Gleise am Bahnhof-Ost und wurde dabei von Bundespolizisten ertappt. Diese forderten den Gladbecker auf, stehen zu bleiben. Der polizeibekannte Mann ignorierte die Beamten und setzte seinen Weg fort. Abermals eindringlich zum Anhalten aufgefordert, entgegnete der 31-Jährige dem Bundespolizisten: „Halt die Fresse, du Idiot!“. Daraufhin wurde er festgenommen. (Zitat aus der WAZ vom 16.11.2016). Der zweite Vorfall ereignete sich am vergangenen Wochenende in Düren. Mit äußerster Brutalität und aus nichtigem Anlass, wegen eines Knöllchens, wurde ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie Polizeivollzugskräfte angegriffen. Jeder Übergriff auf Menschen die sich für das Gemeinwohl einsetzen, egal ob körperlich oder verbal, muss konsequent verfolgt und strengstens sanktioniert werden.
Wir begrüßen daher die Bundesratsinitiative der Landesregierung die eine Verschärfung des entsprechenden § 46 des Strafgesetzbuches vorsieht. Ausdrücklich begrüßen wir auch die Entscheidung, dass das Land NRW künftig in Vorleistung gehen wird und diejenigen, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt worden sind, den Schmerzensgeldanspruch gegenüber einen Schädiger zu erstatten. Oftmals erleben es verletzte Beschäftigte, dass sie zwar vor Gericht Recht bekommen, aber beim Schädiger nichts zu holen ist. Gut ist auch das dieser Anspruch nicht nur den Beamtinnen und Beamten, sondern auch den Tarifbeschäftigten des Landes zugutekommen wird. Eine ähnliche Regelung sollen wir vor Ort für unsere kommunalen Beschäftigten auch anstreben, wenn das machbar ist.
