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Die Gladbecker SPD will politische Zusammenhänge verstehen. Daher stellt sie Fragen. Ausweichende Antworten lässt sie nicht gelten. Der SPD-Landtagsabgeordnete für Gladbeck & Dorsten, Michael Hübner, überzeugt indem er klare Kante zeigt und Klartext spricht.

Frage: Bildung ist Ländersache. 16 verschiedene „Schulmodelle“ sind auf dem Markt und tragen zur Verunsicherung bei. Nach jeder Landtagswahl wird 16 x an Inhalten und neuen Namen „gestrickt“. Ist der Föderalismus im Bildungssektor überholt?

Michael Hübner: Nein. Aber eine engere Kooperation der Bundesländer mit dem Bund wäre wünschenswert. Bereits 2012 haben die rot-grün regierten Länder einen Antrag auf Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungssektor auf den Weg gebracht. Der Bundes­rat hat schon seinerzeit die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern in Gespräche einzutreten, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung zu beraten mit dem Ziel, nachhaltige Verbesserungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu erreichen und vor allem dauerhaft eine ange­messene Finanzausstattung zu sichern. Was wir brauchen ist eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden im Bildungsbereich, denn die Herausforderungen, vor denen wir beim Zugang zu Bildung stehen, haben auch immer so­zialpolitische Dimensionen. Dabei zu beachten ist z.B. auch die Umsetzung der UN- Be­hindertenrechtskonvention im gesamten Bildungsbereich (Inklusion), die Stärkung der Integrationspolitik durch bessere Bildung, die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, die Sicherung kommunaler Bildungsinfrastruktu­ren, der weitere quantitative und qualitative Aufbau von Ganztagsschu­len und die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus sowie die weitere drastische Reduzierung der Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrechern. Diese Herausforderungen werden wir nur gemeinsam bewältigen können. Dabei geht es aber nicht darum, in die Zuständigkeit der Länder bei der Schulgesetzgebung einzugreifen, sondern darum die sozialpoli­tischen Aspekte des Zugangs zu Bildung gesamtstaatlich zu organisieren und zu finanzieren.

Ein Beispiel dafür ist die im Rahmen des Bildung und Teilhabe-Auftrags vom Bund finanzierten Sozialarbeiter an Schulen. Das Land musste nach Beendigung der Projektfinanzierung durch den Bund aufgrund des eigenen Anspruchs „Kein Kind zurücklassen“ und der notwendigen Aufgabe der Teilhabe aller Kinder an Bildung und Freizeit diese Bundesfinanzierung ersetzen und zusätzliche zu den im Rahmen der Länderaufgabe eingestellten  Schulsozialarbeiter mussten notgedrungen vom Land NRW finanziert  werden. Dies entspricht nicht dem Auftrag einer gemeinsamen Verantwortung. Hier muss das Konnexitätsprinzip angewandt werden und Land und Bund müssen Hand in Hand arbeiten.

Fortsetzung folgt ………..