Die SPD-Landtagsfraktion hat gestern in ihrer Sitzung die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgelegt wird, vom 1.1.2017 auf den 1.1.2016 vorgezogen werden. Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Mit dieser neuen Regelung wird ein Wunsch der Kommunen erfüllt. Das gibt auch Dorsten & Gladbeck mehr Planungssicherheit und entlastet sie. Die NRW- SPD beweist erneut: Wir sind ein verlässlicher Partner der Kommunen. Die NRW- Städte und Gemeinden erhalten mit dem neuen Abrechnungsverfahren zeitnah mehr Mittel, wenn die Zahl der Hilfesuchenden – wie derzeit – stark wächst. Dank der neuen Stichtagsregelung werden die kommunalen Haushalte schneller entlastet. Die Versorgung der Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem wollen wir mit einem neuen Zuweisungsmodell Rechnung tragen. Bund, Länder, Städte und Gemeinden tragen eine gemeinsame Verantwortung: Das Recht auf Asyl ist aber ein bundesweites Grundrecht – und fällt somit in die Kompetenz des Bundes. Deshalb sollte nach dem Konnexitätsprinzip, der Bund zukünftig auch die Kosten der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen den Städten und Gemeinden komplett erstatten.“
